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Erbrecht in Dachau – Rechtsanwalt Jürgen Seidl

Rechtsanwaltskanzlei Seidl Dachau

Ein Erbfall wirft rechtliche und persönliche Fragen zugleich auf. Ob Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft oder Erbschein – ich begleite Sie in Dachau und im gesamten Landkreis mit klarer, verständlicher Beratung. Persönlich, nachvollziehbar und auf Augenhöhe.

Wenn ein Erbfall eintritt, zählt zunächst Klarheit

Der Tod eines nahestehenden Menschen bringt oft nicht nur Trauer, sondern auch Unsicherheit mit sich: Wer erbt? Gibt es ein Testament – und ist es wirksam? Was bedeutet „Pflichtteil“? Und wie teilt sich eine Erbengemeinschaft (also mehrere Erben, denen der Nachlass gemeinsam gehört) auf, ohne dass daraus ein jahrelanger Streit wird?

Gerade im Erbrecht führen kleine Formfehler oder verpasste Fristen zu großen Folgen. Ein handschriftliches Testament etwa ist nur dann gültig, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Und wer einen überschuldeten Nachlass nicht rechtzeitig ausschlägt (also förmlich ablehnt), haftet unter Umständen mit dem eigenen Vermögen.

Als Anwalt für Erbrecht in Dachau sorge ich dafür, dass Sie Ihre Rechte kennen, bevor Sie Entscheidungen treffen. Ich erkläre Ihnen die Rechtslage in verständlicher Sprache, zeige Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten auf und vertrete Sie – wenn nötig – auch gegenüber Miterben, Nachlassgericht oder Gegenseite.

Meine Leistungen im Erbrecht

Testament & Erbvertrag
Ich berate Sie bei der Gestaltung eines rechtssicheren Testaments oder Erbvertrags – so, dass Ihr Wille später auch tatsächlich umgesetzt wird. Dazu gehören Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament von Eheleuten (das „Berliner Testament“) und der notarielle Erbvertrag. Ich prüfe außerdem bestehende Testamente auf Wirksamkeit und Auslegung.
Gesetzliche Erbfolge
Gibt es kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge – also die im Gesetz festgelegte Reihenfolge, wer zu welchem Anteil erbt. Ich ermittle für Sie, wer Erbe wird, wie hoch die einzelnen Erbquoten sind und welche Rolle Ehegatten, Kinder und weitere Verwandte spielen.
Pflichtteil
Wer als naher Angehöriger enterbt wurde, hat häufig trotzdem einen Anspruch auf den Pflichtteil – eine Mindestbeteiligung am Nachlass in Geld (§ 2303 BGB). Ich mache Pflichtteilsansprüche für Sie geltend oder wehre unberechtigte Forderungen ab, prüfe Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche (§ 2314 BGB) und behalte die Verjährung im Blick.
Erbengemeinschaft & Erbauseinandersetzung
Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft – und damit oft Konfliktpotenzial. Ich unterstütze Sie bei der Auseinandersetzung (der Aufteilung des Nachlasses), bei Verwaltung und Verkauf von Nachlassgegenständen sowie bei der außergerichtlichen und, wenn nötig, gerichtlichen Lösung von Streitigkeiten unter Miterben.
Vermächtnis
Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung einzelner Gegenstände oder Geldbeträge, ohne dass der Bedachte gleich Erbe wird. Ich helfe Ihnen, ein Vermächtnis rechtssicher anzuordnen oder einen Ihnen zustehenden Vermächtnisanspruch gegenüber den Erben durchzusetzen.
Unternehmens- & Immobiliennachfolge
Gehören ein Unternehmen, eine Beteiligung oder Immobilien zum Nachlass, sind besondere Weichen zu stellen – steuerlich wie rechtlich (etwa im Hinblick auf die Erbschaftsteuer). Ich berate zur vorausschauenden Nachfolgeplanung und zur Übergabe von Immobilien und Betriebsvermögen, damit Werte erhalten bleiben und Streit vermieden wird.
Erbschein & Nachlassabwicklung
Der Erbschein ist der amtliche Nachweis, dass Sie Erbe sind – er wird oft von Banken oder dem Grundbuchamt verlangt. Ich beantrage den Erbschein für Sie, begleite die Abwicklung des Nachlasses und übernehme den Schriftverkehr mit Nachlassgericht, Banken und Behörden.

So läuft Ihre Beratung ab

Schritt 1 – Erstkontakt: Sie schildern mir Ihr Anliegen telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir klären, worum es geht und wie dringlich es ist.

Schritt 2 – Erstberatung: In einem persönlichen Gespräch ordne ich Ihren Fall rechtlich ein und zeige Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Sie erhalten eine klare Einschätzung – verständlich erklärt.

Schritt 3 – Vorgehen abstimmen: Gemeinsam legen wir das weitere Vorgehen fest. Sie erfahren transparent, welche Schritte sinnvoll sind und mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Schritt 4 – Umsetzung & Vertretung: Ich setze das Vereinbarte um – von der Gestaltung eines Testaments über die Durchsetzung von Ansprüchen bis zur Vertretung gegenüber Miterben, Gericht oder Gegenseite.

Unterlagen für den ersten Termin: Sofern vorhanden, helfen mir Sterbeurkunde, vorhandene Testamente oder Erbverträge, ein Nachlassverzeichnis sowie Schreiben von Nachlassgericht, Miterben oder Banken. Fehlt etwas, ist das kein Hindernis – wir klären die Beschaffung gemeinsam.

Ihr Anwalt für Erbrecht in Dachau und Umgebung

Meine Kanzlei befindet sich in der Goethestraße 8 in 85221 Dachau – zentral und gut erreichbar. Ich berate Mandantinnen und Mandanten aus Dachau und dem gesamten Landkreis, darunter Karlsfeld, Bergkirchen, Petershausen, Röhrmoos, Markt Indersdorf und Hebertshausen.

Für erbrechtliche Angelegenheiten in Dachau sind örtlich das Amtsgericht Dachau (unter anderem als Nachlassgericht) und das Landgericht München II zuständig. Die kurzen Wege und die persönliche Erreichbarkeit vor Ort sind gerade in Erbsachen ein Vorteil: Vieles lässt sich im direkten Gespräch schneller und klarer regeln als aus der Ferne.

Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 08:30–13:00 und 14:00–17:00 Uhr, Freitag 08:30–13:00 Uhr.

Häufige Fragen zum Erbrecht

Brauche ich für ein Testament einen Notar?
Nein. Ein Testament ist auch ohne Notar wirksam, wenn Sie es vollständig eigenhändig – also handschriftlich – verfassen und unterschreiben. Ein notarielles Testament kann aber sinnvoll sein, etwa bei größeren Vermögen, Immobilien oder komplizierten Familienverhältnissen, weil es Auslegungsstreit vermeidet und oft einen Erbschein ersetzt.
Was ist das „Berliner Testament“?
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Dabei setzen sich die Partner zunächst gegenseitig als Alleinerben ein; erst nach dem Tod des zweiten Partners erben die Kinder (oder andere Schlusserben). Es ist beliebt, weil es den überlebenden Partner absichert – kann aber Pflichtteilsfragen und steuerliche Folgen auslösen, die man vorab bedenken sollte.
Was ist der Pflichtteil und wer bekommt ihn?
Der Pflichtteil ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass in Geld. Er steht besonders nahen Angehörigen zu – in der Regel Kindern, dem Ehepartner und unter Umständen den Eltern –, wenn sie durch ein Testament enterbt wurden. Der Pflichtteil beträgt der Höhe nach die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Ich habe geerbt – muss ich das Erbe annehmen?
Nicht zwingend. Sie können ein Erbe in der Regel innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis ausschlagen (förmlich ablehnen). Die Frist verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhielten (§ 1944 BGB). Das ist vor allem dann wichtig, wenn der Nachlass überschuldet ist. Nach Ablauf der Frist gilt das Erbe grundsätzlich als angenommen – deshalb sollten Sie die Lage frühzeitig prüfen lassen.
Wie teilt sich eine Erbengemeinschaft auf?
Bei mehreren Erben gehört der Nachlass zunächst allen gemeinsam. Die Aufteilung („Auseinandersetzung“) erfolgt idealerweise einvernehmlich durch einen Vertrag. Kommt keine Einigung zustande, gibt es weitere Wege – bis hin zur gerichtlichen Klärung. Eine frühe anwaltliche Begleitung hilft, langwierigen Streit zu vermeiden.
Wann brauche ich einen Erbschein?
Einen Erbschein benötigen Sie meist dann, wenn Sie gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt nachweisen müssen, dass Sie Erbe sind. Liegt ein notarielles Testament vor, ist ein Erbschein häufig entbehrlich. Ich prüfe, ob Sie einen Erbschein brauchen, und beantrage ihn bei Bedarf.
Was kostet ein Anwalt im Erbrecht?
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert sowie u.a. nach Umfang und Schwierigkeit Ihres Anliegens. Für eine erste anwaltliche Beratung gelten gesetzliche Rahmenwerte (für Verbraucher ist die Erstberatungsgebühr gesetzlich gedeckelt, § 34 RVG); darüber hinaus sind auch Honorarvereinbarungen möglich. Sie erhalten von mir vor der Beauftragung eine transparente Auskunft, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Sprechen wir über Ihr Anliegen

Ob Sie ein Testament gestalten, einen Pflichtteil geltend machen oder eine Erbengemeinschaft auflösen möchten – ich unterstütze Sie in Dachau persönlich und verständlich. Vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Gespräch.

☎ 08131 454163 anrufen · Kontaktformular ausfüllen

Über den Verfasser
Verfasst von Rechtsanwalt Jürgen Seidl, Kanzlei Goethestraße 8, 85221 Dachau. Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München seit dem Jahr 2000.